Sie sind hier: Startseite » Projekte » Burgwald » NATURA 2000

NATURA 2000

Das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000

Als NATURA 2000 bezeichnet man ein länderübergreifendes Schutzgebietssystem innerhalb der Europäischen Union. Es basiert auf der bereits 1979 beschlossenen Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) sowie der 1992 verabschiedeten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Ziel der beiden Richtlinien ist, ein Netz zusammenhängender Schutzgebiete (Biotopverbund) zu schaffen, um die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten innerhalb der EU dauerhaft ‚in einem günstigen Zustand‘ zu erhalten bzw. diesen wiederherzustellen.

Arten und Lebensräume, deren Verbreitung und Vorkommen bei der Auswahl geeigneter Schutzgebiete herangezogen werden sollen, sind in den Anhängen der beiden Richtlinien aufgeführt. Für Zugvogelarten besteht darüber hinaus die Verpflichtung zum Schutz ihrer Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie der Rastplätze auf ihrem Zug. In ergänzenden Anhängen werden weitere Arten aufgelistet, für die besondere Verpflichtungen zum Artenschutz bestehen. In Deutschland wurden die Richtlinien ab 1998 durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes rechtsverbindlich. Die Bundesländer sind für die Ausweisung der einzurichtenden Schutzgebiete zuständig.

FFH-Gebiete im Burgwald

Im Burgwald sind es Teile des Waldes und die vermoorten Talzüge, die in das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 aufgenommen wurden. Sie beinhalten u.a. die Lebensraumtypen Hainsimsen-Buchenwald, Übergangs und Zwischenmoore, Moorwälder,
naturnahe Fließgewässer, Borstgrasrasen und Heiden. Vor allem die vermoorten Talgründe, die Fließgewässerauen und die Naturwaldreservate waren in der Vergangenheit bereits durch Landesrecht als Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete bzw. Bannwald geschützt.

Ein besonderes Interesse gilt neben den verschiedenen Lebensraumtypen auch sogenannten ‚Anhangsarten‘. Der Hirschkäfer, der in eichenreichen Mischbeständen noch heimisch ist, benötigt für seine Vermehrung alte vermodernde Eichenstümpfe. In den Moorbereichen sind es vor allem die Torfmoose, verschiedene seltene Bärlapparten, Amphibien, Reptilien und bedrohte Libellenarten, wie die Große Moosjungfer, denen der Schutz gilt. Arnika wächst in den trockenen Borstgrasrasen. In den naturnahen Fließgewässern des Burgwalds kommen Bachneunauge und Groppe als zu schützende Arten hinzu.

Für den Ameisenbläuling sind in der südlichen Wohraaue zwei Gebiete gesichert worden. Dieser Falter benötigt für seine Fortpflanzung das Vorkommen von Rasenameisen und Großem Wiesenknopf.

Vogelschutzgebiet Burgwald

Das Vogelschutzgebiet Burgwald beherbergt eine Vielzahl seltener und bestandsdrohter Vogelarten. Neben den herausragenden Vorkommen von Rauhfußkauz, Sperlingskauz und Schwarzstorch sind es aber auch die Spechte, und allen voran der Schwarzspecht, der als Höhlenbaumeister die Brutstätten für andere Arten bereitet, die den besonderen Wert des Burgwalds ausmachen. Schwarzmilan, Rotmilan und Wespenbussard weisen gute Bestandsdichten auf. Die Waldschnepfe durchstreift die Talgründe des Burgwalds noch regelmäßig und auf ganzer Fläche. In den heckenreichen Offenlandbereichen des Naturraums kommt der Neuntöter, an den naturnahen Fließgewässerabschnitten Eisvogel und Wasseramsel vor. Auf den ruhigen Teichen brütet der Zwergtaucher.

Es ist die Vielfalt der unterschiedlichen Lebensräume im Burgwald, die auch die Vielfalt der Vogelarten bestimmt. Diese zu erhalten ist Ziel des europäischen Schutzgebietsnetes NATURA 2000.

Was kommt nach der Ausweisung?

Schutz von NATURA2000-Gebieten bedeutet, dass für die zu schützenden Lebensraumtypen und Arten Erhaltungsziele festgelegt und, wo erforderlich, Bewirtschaftungs- bzw. Managementpläne erstellt werden. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung ‚geeignete Maßnahmen‘ zu ergreifen, um in den Gebieten die Verschlechterung von Lebensräumen und die Störung der in der Richtlinie genannten Arten zu vermeiden oder die nötige Wiederherstellung beeinträchtigter Lebensstätten zu gewährleisten. Konkrete Maßnahmen für die Pflege und zukünftige Entwicklung der NATURA2000-Gebiete werden mit den Betroffenen vor Ort festgelegt. Die Entwicklung der Gebiete und die Auswirkungen von Erhaltungsmaßnahmen in den Gebieten müssen regelmäßig kontrolliert und auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Die Ergebnisse dieser Erfolgskontrollen sind verpflichtend alle 3 (VS-RL) bzw. 6 (FFH-RL) Jahre an die EU zu melden. Aber auch außerhalb der NATURA2000-Gebiete ist für die in den Richtlinen aufgeführten ‚prioritären‘ Arten und Lebensräume der Erhaltungszustand zu dokumentieren. Pläne und Projekte, die ein NATURA2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen können, müssen vor Realisierung einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Nur, wenn sie zu keiner Verschlechterung von Lebensräumen oder zur Störung von Arten führen, ist eine Umsetzung möglich.

Wenn Sie mehr über NATURA 200 wissen wollen, finden Sie hier Hintergrundinformationen. [1.138 KB] Ein Faltblatt, [119 KB] das Sie herunterladen oder auch bei uns bestellen können, informiert ebenfalls über die Besonderheiten des NATURA2000-Gebietes Burgwald.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen